Honorarberater rechnen ihre Beratung als Stunden- oder Pauschalhonorar ab und vermitteln Netto-Tarife ohne Provision. Provisionsbasierte Makler (wie one|50) verdienen über Vermittlungsprovisionen aus den abgeschlossenen Verträgen.
Wir nehmen uns selbst nicht zu wichtig. Das hier funktioniert beim anderen gut:
| Kriterium | Honorarberater | one|50 |
|---|---|---|
| Erstgespräch | Oft 100–250 € pro Stunde, kostenpflichtig | Kostenlos und unverbindlich |
| Erstanalyse | Pauschale 1.500–3.000 € | Bei provisionsbasierter Beratung kostenlos |
| Versicherungsprodukte | Netto-Tarife ohne Provision | Brutto-Tarife mit Provision (Marktstandard) |
| Wirtschaftlichkeit bei kleinen Sparraten | Selten lohnend (Honorar > eingespartes Vertragsentgelt) | Funktioniert ab dem ersten Euro Sparrate |
| Wirtschaftlichkeit bei großen Vermögen | Oft günstiger – Honorar fix, Provision skaliert mit Vermögen | Bei Wunsch auch auf Honorarbasis – transparent vereinbart |
| Konflikt-Risiko | Strukturell minimal | Wir lösen es durch Transparenz: Provision auf Verlangen offengelegt |
Honorarberatung ist die richtige Wahl, wenn du a) ein größeres Vermögen verwalten lässt (ab ca. 250.000 €), b) sehr viele eigene Hausaufgaben übernimmst, c) strukturelle Konfliktfreiheit über Kosten stellst – und d) ein Honorar von 1.500 € und mehr für eine Erstanalyse bewusst akzeptierst.
Du willst eine ehrliche Analyse und konkrete Umsetzung ohne hohe Vorabkosten. Du willst, dass der erste Schritt – Erstgespräch und Status-quo-Analyse – kostenlos und unverbindlich ist. Du willst Hilfe bei der Umsetzung, nicht nur bei der Empfehlung.
Nein. Bei kleinen Sparraten und einfachen Verträgen frisst das Honorar oft mehr, als die Provision in den Verträgen kosten würde. Bei großen Vermögen kann Honorar dagegen günstiger sein. Wir rechnen dir das im Erstgespräch durch.
Ja, auf Wunsch und bei passender Situation – etwa bei größeren Vermögensverwaltungs-Mandaten oder reinen Strategie-Beratungen. Wir besprechen die Vergütungsform transparent vorab.
Ja, das ist möglich. Manchmal ist die Erstanalyse provisionsbasiert (kostenlos), bei einem späteren Vermögensverwaltungs-Schritt vereinbaren wir ein Honorar. Wir machen jeden Schritt transparent.
Achte auf §34h GewO-Zulassung (Honorar-Finanzanlagenberater) oder §34d Abs. 2 (Honorar-Versicherungsberater). Beide sind eigenständige Zulassungen mit Pflicht zur Konflikttransparenz. Eine reine Selbstbezeichnung als "Honorarberater" ohne Zulassung ist nicht reguliert.